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    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerunternehmen

    AGB-B2B · Boomo Sports GmbH · Stand 6. August 2026 · Bestandteil der Boomo-Partner-Vereinbarung

    1. Präambel und Begriffsbestimmungen

    1.1 Boomo Sports GmbH, FN 681944 i (Handelsgericht Wien), UID ATU83450034, Neubaugasse 39/10, 1070 Wien, E-Mail: [email protected] („Boomo“) betreibt eine cloudbasierte Software und ein Online-Buchungssystem („Plattform“), das Sportstudios, Vereinen und sonstigen Anbietern von Sport- und Freizeitangeboten („Partnerunternehmen“) die Online-Verwaltung und den Vertrieb ihrer Dienstleistungen ermöglicht.

    1.2 Über die Plattform können Verbraucher („Kunden“) Sportkurse, Trainings, Platzbuchungen und Memberships des Partnerunternehmen suchen, online buchen und über integrierte Zahlungsdienste (insb. Stripe/Stripe Connect) bezahlen. Das Sportangebot wird ausschließlich vom Partnerunternehmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erbracht; Boomo erbringt keine Sportleistungen und ist nicht Vertragspartner des Kunden, sondern lediglich Vermittler. Der Kunde kann entweder von der Website des Partnerunternehmens auf die Plattform von Boomo weitergeleitet werden oder direkt über die öffentliche Plattform von Boomo („Marketplace“) buchen, sofern das Partnerunternehmen dort gelistet ist.

    1.3 „Boomo-System“ bezeichnet die Plattform sowie alle sonstigen Verwaltungs- und Buchungsdienste (z.B. Kursverwaltung, Kundenverwaltung, Reporting, Anbindung an Zahlungsdienste).

    1.4 Diese AGB gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen Boomo und dem Partnerunternehmen (B2B).

    2. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

    2.1 Boomo stellt dem Partnerunternehmen das Boomo-System als SaaS-Lösung zur Verfügung, damit das Partnerunternehmen seine Sportangebote online verwalten, bewerben und Buchungen von Kunden entgegennehmen kann.

    2.2 Soweit nicht schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten ausschließlich die AGB von Boomo. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partnerunternehmens finden keine Anwendung, selbst wenn Boomo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

    2.3 Boomo ist berechtigt, diese AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern.

    2.4 Änderungen der AGB werden den Betreibern auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail an die hinterlegte Adresse, mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen.

    2.5 Innerhalb der Änderungsfrist können Betreiber den Vertrag mit Boomo Sports kündigen, wenn sie mit der Änderung nicht einverstanden sind; die bis dahin wirksamen Bedingungen gelten bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter.

    3. Einrichtung, Nutzung und Pflichten des Partnerunternehmens

    3.1 Boomo richtet für das Partnerunternehmen einen Admin-Bereich ein. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, alle für sein Profil erforderlichen Informationen (Studio-Daten, Beschreibung, Preise, Kurszeiten, Bilder etc.) vollständig und richtig einzutragen und laufend zu aktualisieren. Alle Daten und Informationen, die das Partnerunternehmen selbst im Boomo-System eintragen und zur Veröffentlichung hinterlegen kann, hat er selbst einzutragen, zu pflegen und zu aktualisieren. Boomo ist nicht zur Kontrolle der vom Partnerunternehmen übermittelten bzw. eingetragenen Daten verpflichtet. Das Risiko einer fehlerhaften Datenübertragung liegt beim Partnerunternehmen.

    3.2 Das Partnerunternehmen nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass Boomo die Identität und das Alter des Nutzers nicht überprüft. Boomo ist nicht verpflichtet, die vom Partnerunternehmen eingegebenen Inhalte zu überprüfen. Das Partnerunternehmen haftet für alle von ihm bereitgestellten Inhalte und stellt Boomo von Ansprüchen Dritter wegen unrichtiger, irreführender oder rechtswidriger Angaben sowie sonstiger Rechtsverletzungen frei.

    3.3 Das Partnerunternehmen informiert seine Mitarbeiter über die Verwendung des Boomo-Systems und stellt sicher, dass Buchungen über Boomo wie andere verbindliche Buchungen behandelt werden.

    3.4 Vorhersehbare Betriebsunterbrechungen (Umbau, Betriebsurlaub, Standortwechsel, Insolvenzgefahr) hat das Partnerunternehmen Boomo unverzüglich mitzuteilen und in den Buchungsinformationen kenntlich zu machen.

    3.5 Gewünschte Preisänderungen hat das Partnerunternehmen selbst im Boomo-System vorzunehmen.

    3.6 Boomo ist berechtigt ohne Rücksprache mit dem Partnerunternehmen auf die vom Partnerunternehmen festgelegten Preise auf eigene Kosten Rabatte etwa im Rahmen von Gutschein- und sonstigen Werbeaktionen zu gewähren.

    4. Rolle von Boomo, Vertrag mit dem Kunden, Storno, Ranking

    4.1 Buchungen auf der Boomo-Plattform werden als Direktbuchungen ohne weitere Anfrage beim Partnerunternehmen vorgenommen. Alle über das Boomo-System getätigten Direktbuchungen und Stornierungen werden dem Partnerunternehmen direkt über den Admin-Bereich und/oder automatisch per E-Mail übermittelt. Das Partnerunternehmen akzeptiert, dass Boomo Direktbuchungen dem Nutzer ohne weiteres Zutun des Betreibers bestätigt.

    4.1 Der Dienstleistungsvertrag über das jeweilige Sportangebot kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen zustande. Boomo handelt lediglich als vermittelnde Online-Plattform und – soweit vereinbart – als technischer Inkassodienst über Stripe/Stripe Connect.

    4.2 Das Partnerunternehmen ist allein für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben gegenüber Kunden verantwortlich (insb. Informationspflichten, Rücktrittsrecht, Gewährleistung, Schadenersatz, Datenschutzbestimmungen, steuerliche Pflichten etc). Boomo übernimmt hierfür keine Verantwortung. Das Partnerunternehmen stellt Boomo von allen Ansprüchen der Kunden frei, die auf Pflichtverletzungen des Partnerunternehmens beruhen.

    4.3 Die Angaben zu Stornobedingungen, No-Show-Regeln und Vertragslaufzeiten mit Kunden nimmt das Partnerunternehmen im Admin-Bereich selbst vor und ist sowohl gegenüber Boomo als auch gegenüber den Kunden an diese Angaben gebunden.

    4.4 Boomo kann – zur Wahrung der Kundenzufriedenheit – im Einzelfall Kunden bei nicht erfüllten Buchungen durch das Partnerunternehmen entschädigen (z.B. Gutschein bis zu [Betrag x1,5 der entgangenen Summe]). Die Entschädigung darf den Betrag von 1,5-fach des vom Kunden für die betroffene Buchung gezahlten Entgelts nicht überschreiten.

    Das Partnerunternehmen trägt die Kosten von Kundentschädigungen, soweit die Nicht- oder Schlechterfüllung der Buchung in seiner Risikosphäre liegt und ihm zuzurechnen ist. Eine Zurechenbarkeit liegt insbesondere vor, wenn: (a) das Partnerunternehmen eine bestätigte Buchung kurzfristig ohne zumutbare Ersatzleistung storniert oder nicht erbringt; (b) das Sportangebot nicht oder nur in wesentlichen Punkten abweichend von der im Boomo-System beschriebenen Leistung angeboten wird; (c) das Partnerunternehmen gesetzliche Pflichten verletzt, die für die Erbringung des Angebots wesentlich sind (z.B. fehlende Gewerbeberechtigung, Nichteinhaltung von Sicherheits- oder Hygienevorschriften, Jugendschutz), und der Kunde deshalb die Leistung nicht oder nur eingeschränkt in Anspruch nehmen kann; (d) Öffnungszeiten, Kurszeiten, Preise oder sonstige maßgebliche Informationen im Boomo-System vom Partnerunternehmen falsch oder irreführend angegeben wurden und der Kunde deswegen Nachteile erleidet.

    Keine Zurechenbarkeit liegt vor bei Leistungsstörungen, die ausschließlich auf technische Störungen des Boomo-Systems oder der von Boomo eingesetzten Zahlungsdienste zurückzuführen sind, soweit das Partnerunternehmen die Störung nicht mitverursacht hat.

    Meldet ein Kunde eine nicht oder mangelhaft erfüllte Buchung, prüft Boomo auf Basis der Buchungsdaten, der im Boomo-System hinterlegten Storno- und Angebotsbedingungen sowie einer erforderlichenfalls eingeholten Stellungnahme des Partnerunternehmens, ob eine Zurechenbarkeit vorliegt. Boomo informiert das Partnerunternehmen über den gemeldeten Vorfall, die beabsichtigte oder bereits gewährte Entschädigung sowie die Einschätzung zur Verantwortlichkeit. Hält das Partnerunternehmen die Einschätzung für unzutreffend, kann es innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail) widersprechen und seine Sicht des Sachverhalts darlegen.

    4.5 Kostentragung und Streitfälle (a) Soweit keine rechtzeitigen und substantiierten Einwendungen des Partnerunternehmens erfolgen, gilt die von Boomo getroffene Einschätzung als Grundlage der Kostentragung. Boomo kann die vom Partnerunternehmen zu erstattenden Entschädigungsbeträge gegen laufende Auszahlungsansprüche des Partnerunternehmens aufrechnen. (b) Bei fristgerecht erhobenem Widerspruch prüfen Boomo und das Partnerunternehmen den Fall erneut anhand der verfügbaren Daten und Stellungnahmen. Boomo entscheidet nach billigem Ermessen, ob und in welchem Umfang eine Kostentragung durch das Partnerunternehmen erfolgt. (c) Bleiben die Parteien über die Verantwortlichkeit oder die Höhe der Kostentragung uneinig, gelten die allgemeinen Haftungs- und Freistellungsregelungen dieser AGB sowie die gesetzliche Beweislastverteilung; weitergehende Ansprüche des Partnerunternehmens gegen Boomo bleiben unberührt.

    Unabhängig von Kundentschädigungen nach dieser Ziffer 4 bleiben gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Kunden gegen das Partnerunternehmen (z.B. auf Rücktritt, Minderung, Gewährleistung oder Schadenersatz) unberührt. Boomo übernimmt gegenüber Kunden keine Verantwortung für die Erfüllung der vom Partnerunternehmen geschuldeten Leistungen und haftet nur im Rahmen der in Abschnitt 6 geregelten Haftungsbeschränkungen.

    4.6 Um unerwünschte Konflikte bei nicht angekündigtem, verspäteten Erscheinen des Nutzers zu vermeiden, hat das Partnerunternehmen das gebuchte Sport- und Freizeitangebot stets bis zum Ende des gebuchten Termins freizuhalten, es sei denn es wäre im Vorhinein informiert worden, dass der Nutzer den Termin nicht wahrnehmen kann.

    4.7 Die Reihenfolge („Ranking“) der Angebote auf der Boomo-Plattform wird insbesondere durch folgende Hauptparameter bestimmt:

    Relevanz zur Suchanfrage des Kunden (Sportart/Kategorie, Ort, gewünschte Zeit, ggf. Filter);

    Verfügbarkeit des Angebots (freie Plätze, zeitliche Nähe);

    Entfernung zum vom Kunden gewählten Ort;

    Diese Parameter werden im Rahmen eines automatisierten Systems gewichtet; eine bezahlte Bevorzugung findet nicht statt.

    5. Entgelt, Zahlungsabwicklung und Abrechnung

    5.1 Das Partnerunternehmen zahlt an Boomo ein Nutzungsentgelt (z.B. monatliche/jährliche Lizenzgebühr und/oder transaktionsbezogene Gebühren) gemäß den jeweils vereinbarten Preisen.

    5.2 Soweit der Partnerunternehmen Online-Zahlungen nutzt, werden Zahlungen über Stripe/Stripe Connect abgewickelt. Boomo ist bevollmächtigt, im Namen des Partnerunternehmens fällige Kundenbeträge einzuziehen, die vereinbarten Boomo-Gebühren und Zahlungsgebühren abzuziehen und den Restbetrag an den Partnerunternehmen weiterzuleiten.

    5.3 Boomo erstellt regelmäßig (z.B. monatlich) elektronische Abrechnungen über die über Boomo abgewickelten Buchungen und Zahlungen; Einwendungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang geltend zu machen, andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.

    5.4 Rechnungen von Boomo sind mit Rechnungslegung fällig und werden per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen. Bei unbegründeten Rücklastschriften kann Boomo ein pauschales Bearbeitungsentgelt je Rückbuchung verlangen.

    5.5 Das Bonitätsrisiko des Partnerunternehmens (insb. Insolvenz des Partnerunternehmens gegenüber dem Kunden, Chargebacks von Kartenorganisationen) trägt grundsätzlich das Partnerunternehmen; Boomo ist berechtigt, entsprechende Rückbelastungen und Gebühren an den Partnerunternehmen weiterzuverrechnen.

    5.6 Boomo ist jederzeit berechtigt von Nutzern geleistete, dem jeweiligen Partnerunternehmen zurechenbare Onlinezahlungen mit seinen Forderungen gegen das Partnerunternehmen aufzurechnen.

    5.7 Boomo ist bevollmächtigt, sofern vereinbart, für Buchungen des Nutzers Rechnungen im Namen des Partnerunternehmen an den buchenden Nutzer unter Angabe des im Boomo-System eingetragenen Steuersatzes zu erstellen. Das Partnerunternehmen ist für den Inhalt der Rechnung, inklusive der darauf ausgewiesenen Umsatzsteuer selbst verantwortlich.

    Bei Zahlungsverzug des Partnerunternehmens gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weiters verpflichtet sich das Partnerunternehmen für den Fall des Zahlungsverzugs, Boomo die entstehenden Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Zahlungsverzug gilt für jede Mahnung ein Betrag von €10,00 als vereinbart. Der Pauschalbetrag von €40,00 gem § 458 UGB steht jedenfalls zu.

    5.8 Wertsicherung und Entgelterhöhung

    Die vom Partnerunternehmen an Boomo zu zahlende monatliche bzw. jährliche Abogebühr, sämtliche Erweiterungen/„Add-Ons“ sowie die Onlinezahlungsgebühr bezogen auf den „Fix“-Bestandteil (gemeinsam das „Entgelt“) werden als wertbeständig vereinbart. (a) Zur Wertsicherung wird der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt (Statistik Austria) verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 („VPI 2015“) herangezogen. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. (b) Gelten diese AGB für einen bereits laufenden Vertrag, ist Ausgangsbasis die für jenen Monat verlautbarte Indexzahl, in dem diese AGB für das konkrete Vertragsverhältnis Geltung erlangen. (c) Die jeweils nach einer Anpassung maßgebliche Indexzahl bildet die neue Ausgangsbasis für weitere Valorisierungen. Zusätzlich zur Wertsicherung nach dem VPI 2015 wird eine jährliche Entgelterhöhung in Höhe von 1 % des jeweils zuletzt geschuldeten Entgelts vereinbart. Diese 1-%-Erhöhung tritt ab dem ersten Zeitpunkt, zu dem eine Indexanpassung gemäß VPI 2015 erfolgt, in vollem Umfang in Kraft und gilt für jedes Folgejahr fort. Die Wertanpassung gemäß VPI 2015 samt der zusätzlichen 1-%-Entgelterhöhung erfolgt jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres, auch wenn der zugrunde liegende Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch keine zwölf Monate aufrecht ist. (a) Die Entgelterhöhung (Indexanpassung und 1-%-Erhöhung) tritt jeweils mit 01.01. automatisch in Kraft, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung oder Erklärung von Boomo bedarf. (b) Erfolgt eine Verrechnung aus organisatorischen Gründen vorübergehend ohne Berücksichtigung der Wertsicherung und/oder der 1-%-Erhöhung, bedeutet dies keinen Verzicht von Boomo auf diese Anpassung; eine nachträgliche Korrektur bleibt zulässig.

    Sollte der VPI 2015 nicht mehr verlautbart werden, tritt an seine Stelle jener Index, der ihn nach der amtlichen Systematik nachfolgt oder ihm in seiner Zusammensetzung und Aussage am ehesten entspricht. Boomo wird dabei einen sachgerechten, hinsichtlich Warenkorb und Aussagegehalt vergleichbaren Index wählen und das Partnerunternehmen über die Umstellung informieren.

    5.9 Weitergabe von Drittanbietergebühren

    (1) Änderungen von Gebühren Dritter, die Boomo für die Leistungserbringung in Anspruch nimmt (insbesondere Zahlungsdienstleister wie Stripe, SMS-Dienste, API-Anbieter), können an den Vertragspartner weitergegeben werden, soweit diese Leistungen unmittelbar der Vertragserfüllung dienen.

    (2) Die Weitergabe erfolgt im Verhältnis 1:1 entsprechend der tatsächlichen Kostenänderung. Bei Kostensenkungen durch Drittanbieter wird das Entgelt entsprechend reduziert.

    (3) Der Vertragspartner wird über die Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informiert. Die Mitteilung muss die betroffenen Drittanbieterleistungen, den bisherigen und neuen Kostensatz sowie die resultierende Entgeltänderung konkret beziffern.

    (4) Der Vertragspartner kann der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Bei fristgerechtem Widerspruch ist Boomo berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen.

    5.10 Vermittlungsgebühren Marketplace für Buchungen über den öffentlichen Marketplace

    Boomo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leistungen der Partnerunternehmen auch auf seinem öffentlichen Online-Marktplatz („Marketplace“) zu listen. Für Buchungen von Leistungen des Partnerunternehmens, die über den von Boomo betriebenen öffentlichen Online-Marktplatz („Marketplace“) generiert werden, werden zusätzliche Vermittlungsgebühren gegenüber dem Partnerunternehmen zu verrechnet.

    Die Höhe der Vermittlungsgebühren sowie deren Berechnungsmodus (z.B. Prozentsatz des Buchungsentgelts, Mindestgebühren, Staffelungen) ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von Boomo.

    Die jeweils gültige Preisliste wird dem Partnerunternehmen vor Vertragsabschluss in Textform übermittelt und ist jederzeit über das Partner-Login im Boomo-System abrufbar.

    Die Vermittlungsgebühren gemäß dieser Bestimmung fallen für sämtliche Buchungen und Folgebuchungen an, bei denen die initiale Kontaktaufnahme bzw. Buchung über den öffentlichen Marketplace erfolgt ist, und spätere Folgebuchungen erneut über den Boomo Marketplace durchgeführt werden.

    5.11 Zahlungsprovision bei Stornierungen: Wird eine online bezahlte Buchung storniert und rückerstattet, wird der Zahlbetrag vollständig an den Kunden rückerstattet; der bereits an das Partnerunternehmen weitergeleitete Anteil wird dessen Stripe-Konto rückbelastet. Die transaktionsbezogene Zahlungsprovision von Boomo wird bei Stornierungen nicht rückerstattet, da die Zahlungsabwicklung bereits erfolgt ist und der Zahlungsdienstleister seine Verarbeitungsgebühren bei Rückerstattungen ebenfalls einbehält.

    5.12 Rückbuchungen (Chargebacks): In Konkretisierung von Ziffer 5.5 gilt: Fordert ein Kunde eine über die Plattform abgewickelte Zahlung über seine Bank zurück (Chargeback bzw. Dispute), wird der rückgebuchte Betrag dem Partnerunternehmen belastet bzw. der zugehörige Auszahlungsanteil rückübertragen. Zusätzlich verrechnet Boomo je Rückbuchung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00, die die vom Zahlungsdienstleister erhobenen Dispute-Kosten abdeckt. Wird die Rückbuchung zugunsten des Partnerunternehmens entschieden, werden der Betrag und die Bearbeitungsgebühr vollständig rückerstattet. Die Beweisführung gegenüber dem Zahlungsdienstleister obliegt dem Partnerunternehmen.

    5.13 Zahlungsmethoden mit erhöhten Verarbeitungskosten: Mit der Transaktionsgebühr sind die Kosten des Zahlungsdienstleisters für EWR-Standardkarten und gängige europäische Zahlungsmethoden (z.B. EPS, SEPA-Lastschrift) abgegolten. Mehrkosten des Zahlungsdienstleisters für Karten, die außerhalb des EWR ausgegeben wurden, sowie für Währungsumrechnungen werden dem Partnerunternehmen 1:1 und ohne Aufschlag weitergegeben und auf der Abrechnung gesondert ausgewiesen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Mehrkosten laut jeweils gültiger Preisliste des Zahlungsdienstleisters (stripe.com/at/pricing); zur Orientierung gilt folgende Referenzsatz-Tabelle (Stand 06.08.2026, jeweils zusätzlich zur Transaktionsgebühr): EWR-Standardkarten: kein Aufschlag. Karten aus dem Vereinigten Königreich: plus 1,0 Prozentpunkte. Sonstige Nicht-EWR-Karten (international, inkl. Premium- und Commercial-Karten): plus 1,75 Prozentpunkte. Währungsumrechnung durch den Zahlungsdienstleister: plus 2,0 % des umgerechneten Betrags. Ändert der Zahlungsdienstleister diese Sätze, gilt die Weitergabe-Regelung der Ziffer 5.9.

    6. Verfügbarkeit, Wartung, Gewährleistung und Haftung

    6.1 Boomo stellt das Boomo-System mit einer üblichen Verfügbarkeit zur Verfügung. Kurzfristige Unterbrechungen für Wartung, Updates oder Störungsbehebung sind zulässig, soweit sie auf das erforderliche Maß beschränkt werden.

    6.2 Boomo haftet unbeschränkt für Schäden, die Boomo, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach zwingenden Produkthaftungsvorschriften.

    6.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Boomo nur:

    für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;

    für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Partnerunternehmen regelmäßig vertrauen darf.

    Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    6.4 Soweit die Haftung von Boomo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für mittelbare Schäden, insbesondere für:

    entgangenen Gewinn;

    Produktionsausfälle;

    Betriebsunterbrechungen;

    Ansprüche Dritter (soweit nicht aus Produkthaftung).

    Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    6.5 Für Datenverluste haftet Boomo nur, soweit diese nicht durch eine angemessene Datensicherung durch das Partnerunternehmen hätten vermieden werden können. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen. Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.

    6.6 Soweit die Haftung von Boomo dem Grunde nach besteht, aber nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder zwingenden Produkthaftungsvorschriften beruht, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf das Eineinhalbfache der vom Partnerunternehmen in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt an Boomo gezahlten Entgelten.

    6.7 Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Schadensersatzansprüche gegen Boomo – mit Ausnahme von Ansprüchen aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden – innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.

    6.8 Das Partnerunternehmen trägt die Beweislast dafür, dass ein Schaden eingetreten ist und dass dieser auf ein Verhalten von Boomo zurückzuführen ist. Boomo trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    6.9 Höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Angriffe Dritter, Störungen von Internet-Backbones, Ausfälle von Cloud-Providern oder von Stripe) führt zu keiner Haftung von Boomo, solange Boomo diese nicht zu vertreten hat.

    6.10 Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab erstmaliger Bereitstellung/Übergabe, sofern diese nicht gerichtlich geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche des Partnerunternehmens verjähren spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber drei Jahre ab der schädigenden Handlung, wenn bis dahin keine gerichtliche Geltendmachung erfolgt ist. Vergleichsgespräche hemmen diese Fristen nicht, außer Boomo sagt dies ausdrücklich in Schriftform zu. Es wird die Rügeobliegenheit gemäß § 377 f UGB (analog) vereinbart.

    7. Nutzungsrechte, unzulässige Nutzung

    7.1 Boomo räumt dem Partnerunternehmen für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, das Boomo-System bestimmungsgemäß zu nutzen.

    7.2 Der Partnerunternehmen darf die Software nicht vervielfältigen, dekompilieren, Dritten überlassen oder Dritten (insb. Wettbewerbern von Boomo) Einblick in den Quellcode, interne APIs oder sonstige vertrauliche technische Informationen gewähren, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.

    7.3 Jede Nutzung des Boomo-Systems zu rechtswidrigen oder unlauteren Zwecken ist untersagt. Boomo kann bei Verstößen den Zugang sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

    7.4 Boomo ist berechtigt, Fotos, Grafiken, Marken und Logos und in sonstiger Weise urheberrechtlich geschützten Werke des Betreibers (die dieser im Außenauftritt in Verwendung hat oder zur Verfügung gestellt hat) im Boomo-System (insb. zur öffentlichen Darstellung des Betreibers) und für damit in Zusammenhang stehende eigene Vertriebs- und Marketingzwecken wie Werbung oder Online-Maßnahmen (Meta-Tags oder Keyword-Advertising) kostenfrei zu verwenden. Ein allfälliger Widerruf dieser Einwilligung gilt nicht für allenfalls produzierte Werbespots oder sonstiges Informations- und Werbematerial. Boomo ist nicht verpflichtet allfällige Werbemaßnahmen zuvor mit dem Betreiber abzustimmen. Boomo ist berechtigt aber nicht verpflichtet den jeweiligen Namen des Betreibers zu nennen. Der Betreiber garantiert, dass dieses Material frei von Rechten Dritter ist, die eine uneingeschränkte Nutzung zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken durch Boomo ausschließen oder beschränken. Boomo ist berechtigt, die vom Betreiber bereitgestellten Informationen in andere Sprachen zu übersetzen, zu kürzen (insb. Namen des Betreibers) bzw dem von Boomo geführten Standard anzupassen (insb. Bearbeitung, allenfalls Zurückweisung von Fotos).

    8. Datenschutz und Datenverarbeitung

    8.1 Boomo verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden und Partnerunternehmen gemäß der Boomo-Datenschutzerklärung und den Vorgaben der DSGVO.

    Boomo stellt Partnerunternehmen (Sportdienstleistern) folgende Daten zur Verfügung:

    Buchungsdaten: Anzahl, Zeitpunkt und Wert der über die Plattform an dieses Partnerunternehmen vermittelten Buchungen

    Kundendaten: Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kunden, die eine Buchung einer Dienstleistung des betreffenden Partnerunternehmens vorgenommen haben (soweit für die Leistungserbringung erforderlich)

    Das Partnerunternehmen erhält Zugriff auf Kundendaten, soweit dies für die Vertragserfüllung mit den eigenen Kunden erforderlich ist (z.B. Name, Kontaktdaten, Buchungsdaten). Es verarbeitet diese Daten in eigener Verantwortlichkeit und ist verpflichtet, die DSGVO und sonstige Datenschutzgesetze einzuhalten.

    Boomo verarbeitet die Kundendaten als Verantwortlicher für Plattform-/Zahlungszwecke.

    Das Partnerunternehmen verarbeitet dieselben ihm zugehörigen Kundendaten als eigener Verantwortlicher.

    Für das Partnerunternehmen sind Buchungshistorien Geschäftsdaten / Kundenbeziehungsdaten (z.B. für Gewährleistung, Kundenservice, Reporting).

    Für Boomo sind Buchungshistorien Plattform- und Marktdaten, die zur Erfüllung des SaaS-Vertrags, für Abrechnung und zur Verbesserung der Plattform verwendet werden dürfen.

    Das Partnerunternehmen erhält Zugriff auf die eigenen Buchungshistorien (eigene Angebote/Kunden) im Boomo-System.

    Boomo darf diese Historien verarbeiten:

    zur Vertragserfüllung (SaaS/Buchungssystem, Abrechnung)

    zur Fehleranalyse und Verbesserung des Systems

    und in aggregierter/anonymisierter Form für Statistiken, Produktentwicklung und Marktanalysen nutzen

    8.2 Boomo erhebt und verarbeitet folgende Daten:

    Von Partnerunternehmen bereitgestellte Daten: Unternehmensdaten, Angebotsbeschreibungen, Preise, Verfügbarkeiten, Bilder

    Von Kunden generierte Daten: Buchungsdaten, Zahlungsinformationen, Nutzungsverhalten auf der Plattform, Bewertungen

    Technische Daten: IP-Adressen, Geräteinformationen, Cookies (Details siehe Datenschutzerklärung)

    Boomo nutzt diese Daten zu folgenden Zwecken:

    Vermittlung und Abwicklung von Buchungen

    Boomo gibt Daten an folgende Dritte weiter:

    Zahlungsdienstleister: Zur Abwicklung von Zahlungen (z.B. Stripe, PayPal)

    Hosting-Anbieter: Zur technischen Bereitstellung der Plattform (Server in der EU)

    Analyse-Tools: Zur Verbesserung der Nutzererfahrung (z.B. Google Analytics - mit Anonymisierung)

    E-Mail-Dienste: Zum Versand von Buchungsbestätigungen und Benachrichtigungen

    Eine Weitergabe erfolgt nur im zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang und unter Einhaltung der DSGVO. Partnerunternehmen können der Weitergabe an Marketing- und Analyse-Dienste widersprechen, soweit diese nicht für die Kernfunktionalität erforderlich sind.

    Keine Weitergabe an Wettbewerber: Boomo gibt keine individuellen Geschäftsdaten von Partnerunternehmen an konkurrierende Sportdienstleister weiter.

    8.3 Boomo setzt hierzu u.a. folgende Dienstleister ein: Supabase (Datenbank/Auth, EU), Vercel (Hosting), Cloudflare (CDN), Stripe/Stripe Connect (Zahlungen), Mailchimp (Newsletter), Sentry (Fehlertracking), PostHog (Produkt-Analytics), BetterStack (Monitoring), OpenAI (AI-Features, Zero-Retention), GitHub Actions (Backups), Google Analytics 4 (Reichweitenmessung, mit Consent-Mode v2), jeweils auf Basis von Auftragsverarbeitungsverträgen, EU-Standardvertragsklauseln bzw. EU-US Data Privacy Framework. Rechtsgrundlage ist die Notwendigkeit zur Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 litb DSGVO) oder berechtigtes Interesse von Boomo an einem zielgerichteten Marketing (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).

    8.4 Der Partnerunternehmen verpflichtet sich, über das Boomo-System keine sensiblen Daten (insb. Gesundheitsdaten) der Kunden zu verarbeiten, sofern dies nicht gesondert mit Boomo vereinbart und datenschutzrechtlich abgesichert ist.

    8.4 Das Partnerunternehmen ist damit unwiderruflich einverstanden, dass die Bewertung seines Angebots durch Nutzer auf der Boomo-Plattform dargestellt wird. Diese Bewertung erfolgt in einer mehrteiligen Skala (z.B. fünfteilige Sternevergabe) und wird analog dem Abstimmungsverhalten der Nutzer dargestellt. Ein Anspruch auf Darstellung aller Bewertungen besteht nicht; insbesondere ist Boomo berechtigt, Bewertungen bei Verdacht der Manipulation nicht zu veröffentlichen und bei der Berechnung der Durchschnittsnote außer Acht zu lassen. Partnerunternehmen dürfen sich nicht selbst empfehlen; ihnen ist es auch untersagt, Dritte gegen Entgelt zu Bewertungen zu veranlassen.

    Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Nutzung zu eigenen Marketing- oder Analysezwecken erfolgt nur in aggregierter oder anonymisierter Form und im Rahmen der Boomo-Datenschutzerklärung; soweit gesetzlich erforderlich, holt Boomo dafür die Einwilligung der betroffenen Personen ein.

    8.4 Anspruch auf Datenexport nach Vertragsende Nach Vertragsende hat das Partnerunternehmen einen Anspruch darauf, die im Boomo-System gespeicherten Daten des Partnerunternehmens sowie die ihm zugeordneten Kundendaten in einem gängigen elektronischen Format (insbesondere CSV oder JSON) zu exportieren. Der Anspruch umfasst insbesondere: (a) die vom Partnerunternehmen eingepflegten Stammdaten (Unternehmensdaten, Angebotsbeschreibungen, Preise, Verfügbarkeiten, Kurszeiten, Ressourcen); (b) die Buchungsdaten (Zeitpunkt, Art und Wert der Buchungen, gebuchte Angebote, Vertragslaufzeiten, Stornierungen); (c) die dem Partnerunternehmen zugeordneten Kundendaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), soweit diese für die Vertragserfüllung mit den Kunden erhoben wurden und im Boomo-System gespeichert sind.

    8.5 Fristen und Umfang des Datenxports (a) Der Anspruch auf Datenexport ist vom Partnerunternehmen innerhalb von drei Monaten ab Vertragsende in Textform (z.B. E-Mail) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Erstellung eines strukturierten Exports; gesetzliche Auskunftsrechte (insb. nach der DSGVO) bleiben unberührt. (b) Boomo stellt den Datenexport innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Exportverlangens zur Verfügung. (c) Der Datenexport erfolgt einmalig und umfasst die zum Zeitpunkt des Vertragsendes im System vorhandenen Daten. Etwaige nach Vertragsende eingehende, den Vertrag betreffenden Daten (z.B. nachlaufende Zahlungs- oder Buchungsinformationen) werden von einem darüber hinausgehenden Exportanspruch nicht erfasst. (d) Der Datenexport schließt keine Softwarelizenz, keine Exportierung des Quellcodes, interner Datenbankstrukturen oder proprietärer Auswertungs- und Rankingalgorithmen ein.

    8.6 Weitere Speicherung von Daten nach Vertragsende (a) Boomo ist berechtigt, Daten auch nach Vertragsende in dem Umfang und für jene Dauer zu speichern, wie dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach Unternehmens-, Steuer- und Abgabenrecht) erforderlich ist (Regelfrist typischerweise sieben Jahre ab Ende des Kalenderjahres);

    8.7 Grundsatz der anonymisierten Auswertung Boomo ist berechtigt, sämtliche im Boomo-System anfallenden Nutzungs-, Buchungs- und Plattformdaten (insbesondere Daten zu Auslastungen, Buchungsverhalten, Stoßzeiten, Conversion Rates und Nachfrageentwicklungen) in aggregierter und anonymisierter Form auszuwerten und zu statistischen, analytischen und produktbezogenen Zwecken zu nutzen. Eine Auswertung in anonymisierter Form liegt vor, wenn weder einzelne Kunden noch einzelne Partnerunternehmen aus den Ergebnissen identifiziert werden können.

    Boomo darf die gewonnenen anonymisierten Markt- und Nutzungsdaten insbesondere zu folgenden Zwecken verwenden:

    Verbesserung, Weiterentwicklung und Personalisierung der Plattform (z.B. Empfehlungen, Ranking-Optimierung, Suchfilter, Community-Features);

    Erstellung allgemeiner Markt- und Branchenberichte (z.B. durchschnittliche Auslastung nach Sportart oder Region, Entwicklung von Buchungstrends zu bestimmten Tageszeiten);

    Darstellung aggregierter Informationen gegenüber Kunden und Partnerunternehmen (z.B. „beliebte Zeiten“, „Trend-Sportarten“, „hohe Nachfrage im Viertel X“), sofern keine Rückschlüsse auf einzelne Partnerunternehmen oder individuelle Kunden möglich sind.

    8.8 Abgrenzung zu individualisierten Geschäftsdaten Eine Weitergabe oder Auswertung von Daten, aus denen die wirtschaftliche Entwicklung eines einzelnen Partnerunternehmens oder einzelne Kunden unmittelbar erkennbar sind (z.B. Umsatzlisten, konkrete Auslastungsstatistiken eines bestimmten Studios), erfolgt nur

    zur Vertragserfüllung gegenüber dem Partnerunternehmen,

    zur technischen Bereitstellung der Plattform,

    zur Abrechnung oder

    aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen und im Übrigen nur im Einklang mit Abschnitt 8 („Datenschutz und Datenverarbeitung“) sowie der Boomo-Datenschutzerklärung. Individuelle Geschäftsdaten eines Partnerunternehmens werden nicht an konkurrierende Sportdienstleister weitergegeben.

    8.9 Nutzerprofile und plattformbezogene Statistiken dürfen auch nach einem Wechsel des Studios auf der Plattform verbleiben. Boomo ist berechtigt, Nutzerprofile (z.B. Account-Daten, Historien der Plattformnutzung) sowie plattformbezogene Statistiken und Auswertungen (z.B. allgemeines Buchungsverhalten, Stoßzeiten, Auslastungsgrade, Conversion Rates und Nachfrageentwicklungen) dauerhaft im Boomo-System zu speichern und für den Betrieb, die Weiterentwicklung und Auswertung der Plattform zu verwenden, sofern dabei die Vorgaben der Datenschutzerklärung und der DSGVO eingehalten werden.

    Eine Zuordnung eines Kunden zu einem konkreten Partnerunternehmen (z.B. aktive Membership, Buchungshistorie bei einem bestimmten Studio) wird angepasst, wenn der Kunde das Studio wechselt oder die Geschäftsbeziehung zwischen Boomo und einem Partnerunternehmen endet. Die allgemeinen Nutzerprofile und plattformbezogenen Statistiken bleiben als eigenständige Plattformdaten bestehen und können von Boomo weiter genutzt werden, ohne dass dadurch unzulässige Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Entwicklung eines einzelnen Partnerunternehmens gegenüber Wettbewerbern ermöglicht werden.

    9. Laufzeit und Kündigung

    9.1 Der Vertrag wird als Dauerschuldverhältnis mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten monatlich zum Monatsende gekündigt werden.

    9.2 Mit Vertragsende werden Admin-Zugänge deaktiviert; der Partnerunternehmen ist verpflichtet, noch offene Buchungen gegenüber Kunden ordnungsgemäß zu erfüllen. Die datenschutzrechtlichen Lösch- und Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Boomo sowie aus den gesetzlichen Pflichten des Partnerunternehmens.

    9.3 Beschränkung, Sperrung und Beendigung der Plattformdienste gegenüber Betreibern

    Gründe für Beschränkung oder Sperrung Boomo Sports ist berechtigt, die Bereitstellung der Plattformdienste gegenüber einem Betreiber ganz oder teilweise vorübergehend zu beschränken oder dessen Konto zu sperren, insbesondere wenn:

    der Betreiber bei der Registrierung oder im laufenden Betrieb falsche oder irreführende Angaben macht (z.B. zur Identität, zu Qualifikationen, zu gewerblichen Berechtigungen);

    der Betreiber gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Pflichten verletzt, die für den Betrieb seines Sport- bzw. Freizeitangebotes wesentlich sind (z.B. Gewerbeberechtigung, Sicherheits- oder Hygienevorschriften, Jugendschutz);

    der Betreiber über die Plattform rechtswidrige, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder sonst unzulässige Inhalte veröffentlicht oder verbreitet;

    konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch das Verhalten des Betreibers über die Plattform erhebliche Risiken für Leben, Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum von Kunden oder Dritten entstehen können;

    der Betreiber die Plattform missbräuchlich nutzt, etwa zur Versendung von Spam, zur Verbreitung von Schadsoftware oder zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen;

    der Betreiber wiederholt gegen dieAGB verstößt, obwohl er auf den Verstoß hingewiesen und zur Abhilfe aufgefordert wurde;

    der Betreiber mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Boomo Sports erheblich in Verzug gerät, soweit im Betreibervertrag Entgelte geschuldet sind;

    dies zur Erfüllung einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung erforderlich ist.

    Beschränkt oder setzt Boomo Sports die Dienste gegenüber einem Betreiber aus, erhält der betroffene Betreiber vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Maßnahme auf einem dauerhaften Datenträger (insbesondere per E-Mail) eine begründete Mitteilung, aus der die wesentlichen Gründe der Beschränkung oder Sperrung hervorgehen.

    10. Schlussbestimmungen

    10.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Boomo in Wien.

    10.2 Der Partnerunternehmen darf Ansprüche gegen Boomo nur mit schriftlicher Zustimmung von Boomo abtreten; eine Aufrechnung gegen Forderungen von Boomo ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

    10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung.